Fashion Print
Freigabe
Erläuterung Bildrechte
#1 - Febrü Bildmaterial aus der Fashion-Print-Broschüre
Der Kunde erwirbt keine (geistigen) Rechte am verwendeten Bildmaterial!
#2 - Bildmaterial aus der Bilddatenbank von "Adobe Stock"
Der Kunde erwirbt keine (geistigen) Rechte am verwendeten Bildmaterial!
#3 - Kundeneigenes Bildmaterial
Der Kunde steht dafür ein, dass er uneingeschränkter Inhaber der Rechte am zur Verfügung gestellten Bildmaterial ist, dass er über diese Rechte unbedingt und frei verfügen kann, noch nicht anderweitig darüber verfügt hat, dass diese Rechte nicht mit Rechten oder Ansprüchen Dritter belastet sind, nicht gegen das Urheberrecht, gegen sonstige Rechte eines Dritten (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte etc.) oder gegen Gesetze (insbes. Datenschutzgesetze etc.) oder die guten Sitten verstoßen. Die Rechte am zur Verfügung gestellten Bildmaterial verbleiben beim Kunden. Die Febrü Bürom.bel Produktions- & Vertriebs GmbH (im Folgenden als „Febrü“ bezeichnet) wird das zur Verfügung gestellte Bildmaterial lediglich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck (Bedrucken des bestellten Fashion Print Artikels) verwenden. Der Kunde stellt Febrü von allen Ansprüchen Dritter und etwaiger Urheber frei, die gegen Febrü in Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Verwendung des vom Kunden zur Verfügung gestellten Bildmaterials erhoben werden sollten. Febrü ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung eigener Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet die Rechtsverfolgung/-verteidigung durch den Kunden bzw. umfasst Vorschuss bzw. Ersatz der Kosten die Febrü durch eine angemessene Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
Der Kunde wird Febrü bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Verteidigung gegen Ansprüche Dritter mit Rat und Tat unterstützen, insbesondere Auskünfte erteilen, erforderliche Originaldokumente und sonstige Unterlagen zur Verfügung stellen sowie sämtliche weiteren Erklärungen oder Urkunden, die benötigt werden, auf Anforderung von Febrü kurzfristig ausfertigen.
Sollte das vom Kunden zur Verfügung gestellte Bildmaterial personenbezogne Daten enthalten, erklärt der Kunde mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung insoweit nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO und Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO seine Einwilligung zu der beschriebenen Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung ist zudem in dem beschriebenen Umfang nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO für die angemessene Bearbeitung des Auftrags und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus der vorliegenden Vereinbarung erforderlich.
Soweit sich aus dem Bildmaterial/Fotos Hinweise auf die ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit von dargestellten Personen ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich sich die Einwilligung auch auf diese Angaben. Der Kunde versichert, dass er diesebezüglich zuvor eine entsprechende Einwilligungserklärung von etwaiigen dargestellten Personen eingeholt hat. Im Übrigen können Sie unserer Datenschutzerklärung unter https://www.februe.de/datenschutz alle erforderlichen Informationen über Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie den Rechten als betroffene Person entnehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an fashion(at)februe.de