Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB)

1. Geltung der Bedingungen

Die Angebote, Lieferungen, Leistungen und Verkäufe der Febrü Büromöbel Produktions- und Vertriebs-GmbH (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers / Bestellers (im Folgenden einheitlich „Käufer“ genannt) wird hiermit widersprochen. Abweichungen, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer und haben Vorrang vor diesen AGB. Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§433, 651 BGB).

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (zB durch Auftragsbestätigung) oder durch die Übersendung der Lieferavisierung an den Käufer erklärt werden.

3. Änderungsvorbehalt

Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Kunststoff- und Holzoberflächen sowie handelsübliche Farbabweichungen bei Möbelstoffen und Leder bleiben vorbehalten.

4. Preise

Die Preise sind grundsätzlich Netto-Preise. Hinzugerechnet wird Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Die Preise verstehen sich frei Anlieferung in das Geschäftslokal / Lager des Kunden hinter die erste verschließbare Tür. Eine direkte Anlieferung an den Endverbraucher kann zu den jeweils gültigen Frachtkosten erfolgen. Für Montagen gelten jeweils die aktuellen Montagekosten. Bei Auslandlieferung erfolgt die Lieferung frachtfrei bis zur Grenze unverzollt. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.

5. Zahlung

Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu zahlen. Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Abweichende Bedingungen sind zwischen Verkäufer und Käufer gesondert schriftlich zu vereinbaren. Erstattungen jeglicher Art sind von den vollen zu bezahlenden Rechnungsbeträgen zunächst abzusetzen. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer, fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Das Zurückhalten von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen. Für die Zahlungseingänge aus dem Ausland gelten die deutschen gesetzlichen Bestimmungen. Der Verkäufer ist, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

6. Lieferungen

Voraussetzung für eine Anlieferung durch den Verkäufer ist, dass die vorhandenen Zufahrten für eine LKW-Anfahrt und Entladung mit einem Fahrzeug der Abmaße 20m* 2,5m*4m (L*B*H) geeignet sind. Sollten die örtlichen Gegebenheiten für die Anfahrt mit einem LKW der Abmaße 20m* 2,5m*4m (L*B*H) nicht geeignet sein, hat der Käufer den Verkäufer hierauf hinzuweisen. In diesem Fall wird die Lieferung nur nach gesonderter Vereinbarung angeboten. Die Lieferung erfolgt in das Geschäftslokal hinter die erste verschließbare Tür. Die Lieferung erfolgt an den Kunden des Käufers, wenn der Käufer dem Verkäufer dessen Adresse mitteilt, was als Aufforderung an den Verkäufer zur Lieferung an den Kunden des Käufers gilt. Auch diese Lieferung erfolgt hinter die erste verschließbare Tür. Zu Transporten im Gebäude ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Bei Lieferungen außerhalb der EU erfolgt die Lieferung frachtfrei bis zur Grenze unverzollt. Kosten, die für die Erstellung der Ausfuhrpapiere entstehen, hat der Käufer zu tragen (auch wenn der Verkäufer sich um die Ausstellung der Papiere kümmert). Lieferungen ins EU- Ausland erfolgen analog zu den Lieferungen ins Inland. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.

7. Lieferfrist

Die Lieferfrist wird zwischen Verkäufer und Käufer individuell vereinbart bzw. vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung als Kalenderwoche angegeben. Den konkreten Liefertermin der angekündigten KW erhält der Käufer 10 Tage vor Auslieferung. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

8. Versand- und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht – auch bei frachtfreier Lieferung – auf den Käufer über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf ein Fahrzeug von Febrü verladen worden ist. Febrü ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine schriftliche Tatbestandsaufnahme (incl. Foto) bei dem Frachtführer bzw. den zuständigen Stellen zu veranlassen und Febrü zu benachrichtigen! Bei Selbstabholung der Ware durch eigene Fahrzeuge oder durch Vertragsspediteure des Käufers, sowie beim Versendungskauf geht die Gefahr bei Ausgabe der Ware im Geschäftslokal des Verkäufers auf den Käufer über.

9. Abnahme

Befindet sich der Käufer länger als 8 Tage in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so kann der Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er sich den Rücktritt vom Vertrage nach Ablauf der Frist vorbehält. Nach Ablauf der Frist kann der Verkäufer schriftlich vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz (z.B. Lagerkosten) wegen Nichterfüllung verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, 25% des Verkaufspreises als Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

10. Rücktritt

Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde. In diesen Fällen kann der Verkäufer die Lieferung und Leistung verweigern, bis die Zahlung bewirkt ist. Wird nicht binnen angemessener Frist die Zahlung bewirkt, kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, sofern der Verkäufer den Käufer unter Angabe des Grundes zur Leistung von Vorauskasse aufgefordert hat und der Käufer dieser Aufforderung unverzüglich nachgekommen ist.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen Eigentum des Verkäufers. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt der Eigentumsvorbehalt für die Saldoforderung des Verkäufers ohne Rücksicht darauf, ob einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherheiten seine gesamten Forderungen um mehr als 20%, so gibt auf Verlangen des Käufers der Verkäufer insoweit nach seiner Wahl Sicherheiten frei. Der Käufer darf die gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterverkaufen. Im Falle des Weiterverkaufs tritt der Käufer seine Forderungen gegen den jeweiligen Kunden an den Verkäufer ab. Der Käufer ist ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verarbeiten oder mit Gegenständen, die nicht dem Verkäufer gehören, zu verbinden oder zu vermischen. Der Käufer ist des Weiteren nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die gelieferte Ware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der gelieferten Ware durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern und den Vertragsabschluss auf Verlangen des Verkäufers nachzuweisen.

12. Sonstige Haftung

Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (zB für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die sich aus Satz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

13. Gewährleistung

Grundsätzlich setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§3377, 381 HGB) nachgekommen ist. Für Mängel der Kaufsache gewährt der Verkäufer zunächst grundsätzlich nur Nachbesserung. Statt nachzubessern kann der Verkäufer eine Ersatzsache liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (vom Vertrag zurücktreten) verlangen. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Käufer sie nicht innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort dem Verkäufer schriftlich und möglichst mit Foto anzeigt. Dies kann auch unmittelbar bei Warenabnahme auf dem Lieferschein geschehen.

14. Datenspeicherung

Der Verkäufer speichert im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbedingungen Daten gemäß DSGVO

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ist der Hauptsitz des Verkäufers der Erfüllungsort. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche – einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen – aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlich Gerichtsstand das für den Hauptsitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer bleibt berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. Anwendbares Recht

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer sowie für die Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

17. Sonstiges

Unterlagen wie Konditionsvereinbarungen, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind vertraulich zu behandeln. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Febrü Büromöbel Produktions- und Vertriebs GmbH ∙ 02_2019

Registrierung Stiftung ear: WEEE-Reg.-Nr. DE 60442221